[ Auszug: (1) Ein Ehegatte kann nicht über seinen Anteil am Gesamtgut und an den
einzelnen Gegenständen verfügen, die zum Gesamtgut gehören; er ist nicht
berechtigt, Te ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]